14 was sich in verschiedenen Details – insbesondere anhand der Aussagen im Zusammenhang mit dem gefälschten Bankbeleg – zeigte. Eine Absprache wäre jedoch zu erwarten gewesen, hätten er und T.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollen. Ebenfalls für die Glaubhaftigkeit der Angaben von D.________ spricht, dass er das Protokoll der Staatsanwaltschaft in einem für seine Frau nicht vorteilhaften Punkt als falsch bezeichnete. So gab er im Widerspruch zu seiner Frau an, dass der Beschuldigte ihm gegenüber niemals anerkannt habe, von T.______