12 kument per Post gekommen sei. Der Beschuldigte habe ihnen jedoch einmal bestätigt, dass Geld gekommen sei. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte bestreite, ihm jemals den Beleg der V.________AG gezeigt zu haben, entgegnete D.________, dass der Beschuldigte doch nicht solchen Seich erzählen solle. D.________ fragte rhetorisch, wieso denn sonst die Adresse des Beschuldigten auf dem Dokument stehen solle. Zu seiner finanziellen Situation gab D.________ an, dass der Beschuldigte ihnen noch ca. CHF 35‘000.00 und 60‘000.00 schulden würde.