Er habe Quittungen über die CHF 35-40‘000, welche er dem Beschuldigten übergeben habe. D.________ bestätigte hingegen, dass ihm der Beschuldigte CHF 3‘000.00 zurückbezahlt habe, in der Zwischenzeit habe er aber nichts mehr erhalten. Auf Vorhalt des gefälschten Bankbelegs der V.________AG (pag. 151) gab er an, sich an ein Dokument über eine Million erinnern zu können. Er glaube jedoch, dies sei von der AA.________AG gewesen. Auf späteren Vorhalt hin gab er an, dass das Dokument über eine Gutschrift von CHF 400‘000.00 gelautet habe. In Burgdorf habe er auch ein Dokument abgegeben. Die Vorsitzende gab daraufhin bekannt, dass dies das betreffende Dokument sei.