___ getroffen und der Beschuldigte habe gesagt, er habe das Geld nicht mehr. Da habe er dann gesagt, dass es so nicht mehr weiter gehe. Der Beschuldigte hätte irgendetwas mit dem Vertrag gemacht, er wisse nur, dass der Lohn seiner Frau nicht für einen Kredit ausgereicht hätte. Er habe aber zu wenig Einsicht in die Angelegenheit gehabt. D.________ gab zu Protokoll, dass die bei der Staatsanwaltschaft protokollierte Aussage, wonach der Beschuldigte ihm gegenüber anerkannt habe, von T.________ CHF 60‘000.00 erhalten zu haben (pag. 147), falsch sei. Er habe Quittungen über die CHF 35-40‘000, welche er dem Beschuldigten übergeben habe.