Der Beschuldigte habe sich als Immobilienmakler ausgegeben und gefragt, ob er interessiert sei. Er habe ihn daraufhin angerufen und sich CHF 4-5‘000.00 bringen lassen. Er habe für das Geld jeweils auch quittiert. Als er einmal auf der Alp gewesen sei, habe ihn der Beschuldigte telefonisch angefragt, ob er an einem Kredit interessiert sei. So sei es dann immer weiter gegangen, bis er gesagt habe, dass es so nicht weiter gehe. Er habe bemerkt, dass er vom Beschuldigten kein Geld bekommen werde. Einmal habe er auch einen vereinbarten Termin wieder verschoben. Ein anderes Mal habe er ihm in Q.________ beim F.________ Geld gegeben. Beim zweiten Treffen seien sie dann nach Z._____