Wenn sie keine Familie hätte, würde sie sich eines Tages an einem Baum aufhängen. Der Beschuldigte schulde ihnen insgesamt noch um die CHF 100‘000.00, die CHF 60‘000.00 bestreite er, er habe jedoch zugesichert, die CHF 40‘000.00 zu bezahlen. Zu ihrer persönlichen Situation hielt T.________ fest, dass sie die Bäuerinnenschule und das Haushaltslehrjahr gemacht habe und auch eine Krankenpflegerinnenschule SRK des roten Kreuzes begonnen, aber nicht abgeschlossen habe. Das Strafverfahren gegen sie sei nicht mehr hängig, sie sei in zweiter Instanz freigesprochen worden, habe aber die Gerichtskosten übernehmen müssen. Schliesslich bestätige T.__