Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte bestreite, ihr einen Auszug über CHF 400‘000.00 gezeigt zu haben, entgegnete T.________, dass der Beschuldigte noch vieles bestreite. Er würde alles bestreiten, was nicht belegt werden könne. Zu ihrer finanziellen Situation hielt T.________ fest, dass sie aufgrund des Kredits ein Lohnpfändungsverfahren am Hals habe, sie kämen finanziell nur aufgrund der teilweisen Unterstützung ihrer Mutter durch. Sie würden ca. über CHF 200'000.00 Schulden aus Darlehen und offenen Rechnungen verfügen. Wenn sie keine Familie hätte, würde sie sich eines Tages an einem Baum aufhängen.