Sie sei davon ausgegangen, dass es sich um Schwarzgeld gehandelt habe. Sie habe weiter mit ihm geschäftet, weil er von Anfang an Geld versprochen habe und weil sie ihm bereits Geld gegeben hätten und das versprochene Geld dann auch hätten bekommen wollen. Ihr Mann habe das auch so gewollt, sie habe immer wieder gesagt, dass sie dem Beschuldigten nicht wieder Geld geben könnten. In erster Linie habe ihr Mann mit dem Beschuldigten telefoniert, und ihr dann gesagt, wo sie ihn treffen solle. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte bestreite, ihr einen Auszug über CHF 400‘000.00 gezeigt zu haben, entgegnete T.________, dass der Beschuldigte noch vieles bestreite.