10 Weiter bestätigte die Zeugin, dass ihr der Beschuldigte den Bankbeleg über einen Zahlungseingang von CHF 690‘000.00 (pag. 151) vorgelegt habe. Er habe damit zeigen wollen, dass er noch Geld habe. Es habe sie stutzig gemacht, dass der Beleg von der V.________AG gestammt habe, obwohl es ja um die W.________AG gegangen sei. Wann und in welchem Zusammenhang der Beschuldigte ihr dieses Dokument gegeben habe, wisse sie nicht mehr. Da es vom Juli 2012 datiere, nehme sie an, dass es kurz darauf gewesen sei.