_, dass sie der Kantonspolizei das Schreiben auf pag. 50 der Akten gefaxt habe, nachdem sie dem Beschuldigten das Geld übergeben habe. Der Beschuldigte habe ihr zugesichert, das Geld in Raten zurückzuzahlen. Sie habe dies dann jedoch schriftlich festhalten wollen. Eigenartigerweise habe sie hier CHF 50‘000.00 geschrieben, dies müsse ein Schreibfehler sein, da es ja um CHF 60‘000.00 gegangen sei. Sie habe der Polizei mitgeteilt, dass sie auf den Strafantrag verzichten würde, wenn der Beschuldigte die Kreditraten übernehmen würde. Ihr sei es grundsätzlich einfach darum gegangen, das Geld wiederzubekommen.