Das Schliessfach werde von der Polizei überwacht und der Mann würde dann – wenn er sich dem Schliessfach nähere – geschnappt werden. So hätte das Geld, welches für sie bestimmt gewesen wäre und durch den Buchhalter unterschlagen worden sei, zurückerlangt werden sollen. Sie habe diese Geschichte nicht überprüfen können und deshalb gedacht, dass es schon stimmen werde. Sie hätte nicht gewusst, wo sich das Schliessfach befinde. Sie habe darum dem Beschuldigten den Kredit in der Höhe von CHF 60‘000.00 übergeben, er habe ihr dann davon CHF 1‘000.00 zurückgegeben, damit sie fürs Erste etwas hätten.