Ursprünglich habe sie bei der W.________AG angegeben, dass sie das Geld per Überweisung auf ihr Konto erhalten wolle, der Beschuldigte habe dann aber die Idee gehabt, das Geld abholen zu gehen. Er habe nicht wirklich begründet, wieso er dies so handhaben wollte, im Hinterkopf hätte er ja seine Gründe gehabt. Beim Treffen in P.________ habe er ihr dann gesagt, er würde das Geld an sich nehmen und in ein Schliessfach verstauen, zu dem sein Buchhalter, welcher sie angeblich um ihr Geld betrogen habe, Zugang hätte. Das Schliessfach werde von der Polizei überwacht und der Mann würde dann – wenn er sich dem Schliessfach nähere – geschnappt werden.