__ anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 7. November 2012 betreffend den Vorwurf der Urkundenfälschung anzufügen, dass er erst beim Verlesen des Protokolls nachfragte, ob seine Frau das Schreiben der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern übergeben habe. Der Beschuldigte habe ihnen einen Beleg gezeigt, wonach er von der Staatsanwaltschaft CHF 680‘000.00 (rechte: CHF 690‘000.00) erhalten habe. Er werde das Schreiben noch nachreichen. Er habe dem Beschuldigten dann gesagt, dass er, da er nun so viel Geld habe, ihnen ihr Geld bringen solle. Der Beschuldigte habe dann gesagt, er komme nicht dazu.