Das zur Dokumentennummer X.________ gehörende Dokument wurde dem Schreiben der V.________AG als Archivkopie beigelegt (pag. 959.2, siehe auch pag. 286). Es handelt sich dabei um einen Kontoauszug vom 31. Januar 2011. Der Kontoauszug weist einen Saldo von CHF 52.85 auf und enthält keinen Zahlungseingang über eine grössere Summe, insbesondere nicht über eine Summe von CHF 690‘000.00 der Staatsanwaltschaft (pag.