- Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die V.________AG vom 27. Oktober 2015, worin um die Beantwortung verschiedener Fragen ersucht wird (pag. 959.4f.); - Schreiben der V.________AG an die Generalstaatsanwaltschaft vom 28. Oktober 2015, worin die V.________AG mitteilt, dass bei den von der V.________AG erstellten Belegen im unteren rechten Teil eine Dokumentennummer ersichtlich sei, welche nur einmal vergeben werde und zur eindeutigen Identifikation des Belegs diene. Das zur Dokumentennummer X.________ gehörende Dokument wurde dem Schreiben der V.________AG als Archivkopie beigelegt (pag.