_ den geschuldeten Betrag in monatlichen Raten in der Höhe von CHF 1‘152.90 zurückzuerstatten und die erste Rate sofort zu bezahlen. Auch bezüglich der objektiven Beweismittel zum Vorwurf der Urkundenfälschung kann vollumfänglich auf die Übersicht der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 871f., S. 23f. der Entscheidbegründung). Ergänzend sind an dieser Stelle die Unterlagen, welche durch die Generalstaatsanwaltschaft zu den Akten gegeben wurden, zu erwähnen: