_ zu den Akten gegeben wurde. Mit Blick auf diesen sachverhaltsmässigen Zusammenhang rechtfertigt es sich, die Aussagen der Beteiligten zu beiden angeklagten Sachverhalten im Allgemeinen gemeinsam zu würdigen. Im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung wird jedoch auf die beiden zu überprüfenden Sachverhalte separat einzugehen sein.