_ sei schuldig zu sprechen: 1. des Betrugs, gewerbsmässig begangenen in der Zeit von März 2010 bis April 2012 in N.________, O.________, P.________ und anderswo zN D.________ und T.________, im Deliktsbetrag von CHF 98'370.00; 2. der Urkundenfälschung, begangen ca. im Juli 2012 in C.________ III. A.________ sei zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter Anrechnung der Polizeihaft von einem Tag. 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD; beantragte Gebühr CHF 500.00).