Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30.09.2014 in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich begangen am 10.06.2010, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die amtliche Verteidigung in der Höhe von CHF 1036.80, und er schuldig erklärt wurde des Betrugs, begangen in der Zeit vom 19.04.- 02.06.2010 z.N. von J.________ (Deliktsbetrag CHF 24'000.00), in der Zeit vom 16.11.2011-19.01.2012 z.N. von L.____