1076f.), und durch die Parteien keine Einwände erhoben wurden, sistierte die Verfahrensleitung das amtliche Mandat von Rechtsanwalt Dr. B.________ mit Verfügung vom 8. April 2016 (pag. 1079f). 3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte Rechtsanwalt H.________ folgende Anträge (pag. 1139f.): «I.