4 gegen die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung erhobene Beschwerde vom 7. Dezember 2015 (pag. 1022 ff.) wies das Bundesgericht mit Urteil vom 2. Februar 2016 (pag. 1040 ff.) ab. Nachdem die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt hatte (Rechtsanwalt Dr. B.________ pag. 1055; Generalstaatsanwaltschaft pag. 1057; Rechtsanwalt H.________ pag. 1076f.), und durch die Parteien keine Einwände erhoben wurden, sistierte die Verfahrensleitung das amtliche Mandat von Rechtsanwalt Dr. B.______