984 ff.), was der Beschuldigte mit Eingabe vom 23. November 2015 bejahte (pag. 992). In der Folge gab der Beschuldigte telefonisch bekannt, dass er Rechtsanwalt H.________ mit seiner Verteidigung beauftragt habe (pag. 995). Infolge des Anwaltswechsels verschob die Verfahrensleitung die Verhandlung vom 30. November 2015 (pag. 996 ff.). Eine