Am 21. Oktober 2015 teilte Rechtsanwalt Dr. B.________ dem Obergericht des Kantons Bern mit, dass zwischen ihm und seinem Klienten Differenzen bestehen würden und dass dieser das Vertrauen in ihn verloren habe. Rechtsanwalt Dr. B.________ ersuchte deshalb darum, ihn aus seinen Pflichten als amtlicher Verteidiger zu entlassen (pag. 951f.). Nachdem der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt worden war, beantragte Staatsanwalt U.________ mit Eingabe vom 23. Oktober 2015 die kostenpflichtige Abweisung des Gesuchs (pag.