2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Dr. B.________, am 3. Oktober 2014 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 837). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 6. März 2015 erklärte der Beschuldigte die Anfechtung der Schuldsprüche wegen Betrugs zum Nachteil von T.________ und D.________ (Ziffer II.1.4 des Urteilsdispositivs) und wegen Urkundenfälschung (Ziff. II.2 des Urteilsdispositivs), der Strafzumessung sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag.