3 1. Es wird festgestellt, dass A.________ die Zivilklage des Zivilklägers J.________ in der Höhe von CHF 15‘300.00 anerkannt und die Klageanerkennung die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids hat. Das entsprechende Verfahren wird abgeschrieben. 2. Es wird festgestellt, dass A.________ die Zivilklage des Zivilklägers L.________ in der Höhe von CHF 9‘200.00 anerkannt und die Klageanerkennung die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids hat. Das entsprechende Verfahren wird abgeschrieben. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V.