3. A.________ für den Schuldspruch der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht mit einer Busse von CHF 200.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde. (Betreffend die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten vgl. Ziff. II./2. hiernach). 25 II. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen am 27.1.2013 in Saanen in seinem Hotelzimmer im Hotel E.________ z.N. C.________ ;