insbesondere gegenüber der Straf- und Zivilklägerin alles andere als kritisch hinterfragt habe, nicht verdient habe. Sie sei seriös, zuverlässig und arbeite auch in der Schule gut. Die weitgehend nicht fundierten, abwertenden Bemerkungen und Anschuldigungen des Berufungsführers würden bis heute dazu beitragen, die schmerzhaften Empfindungen der Straf- und Zivilklägerin zu steigern. In der Duplik verweist die Straf- und Zivilklägerin auf diese Ausführungen.