Nachdem die Straf- und Zivilklägerin selbst Lust an den Handlungen empfunden habe, könnten allfällige psychische Belastungen auf jeden Fall nicht eine Folge des damaligen Pettings sein. Demgegenüber sei durchaus nachvollziehbar, wieso sie unter dem Verfahren, in welchem ihre Falschaussagen enttarnt worden seien, gelitten habe. Dieses für sie wohl tatsächlich belastende Verfahren sowie auch die körperlichen Folgen der Medikamenteneinnahme seien indessen Folgen ihrer Falschaussagen gewesen und nicht der sexuellen Handlungen.