24. Berufungsführer (Berufungsbegründung vom 22.5.2015 und Replik vom 10.7.2015) 19 Der Berufungsführer beantragt in der Berufungsbegründung vom 22.5.2015 die vollumfängliche Abweisung der Zivilklage. Im Falle des beantragten Freispruchs vom Vorwurf der sexuellen Handlung mit Kindern fehle es an einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung. Selbst wenn man indessen von einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung ausgehe, so sei eine Genugtuung nur bei schweren Verletzungen zuzusprechen.