Daraus resultiere ein monatliches Einkommen von umgerechnet CHF 9‘500.00 und unter Berücksichtigung von Abgaben in der Höhe von 40% ein Tagessatz von CHF 190.00. Der Tagessatz von CHF 190.00 ist zu bestätigen. Der Berufungsführer ist daher in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 190.00 zu verurteilen.