17 Die Vorinstanz stützte sich zur Berechnung des Tagessatzes auf die aktuellsten Aussagen des Berufungsführers anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach er inkl. Bonus ca. USD 120‘000.00 jährlich verdiene, davon 40% Steuern inkl. Sozialabgaben bezahle und dadurch auch gleich krankenversichert sei (pag. 396 Z. 17 ff.). Daraus resultiere ein monatliches Einkommen von umgerechnet CHF 9‘500.00 und unter Berücksichtigung von Abgaben in der Höhe von 40% ein Tagessatz von CHF 190.00.