15. Täterkomponenten 15.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und zu den persönlichen Verhältnissen führte die Vorinstanz zutreffend was folgt aus (pag. 457): «Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger. Er absolvierte seine Schulzeit zeitweise in Deutschland und zeitweise in der Schweiz. Studiert hat er in England. Der Beschuldigte lebte insgesamt 12 Jahre in der Schweiz, bevor er im April 2013 berufshalber nach H.________ (USA) zog. Dort arbeitet er als Personalberater (pag. 160 Z. 341 ff.) und lebt in komfortablen Verhältnissen. Schwierige Umstände sind dem Gericht nicht bekannt.