14.3 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) 14.3.1 Willensrichtung und Beweggründe Der Berufungsführer erklärte bezüglich seiner Beweggründe, die Straf- und Zivilklägerin habe plötzlich angefangen, an ihm herumzumachen (pag. 79 Z. 62 f.), sie habe ihn ziemlich angemacht und habe ihm gezeigt, dass sie mehr von ihm wolle, weshalb sie sich schliesslich geküsst hätten (pag. 79 Z. 68 f.). Sie sei so aktiv gewesen und auf ihn zugekommen, da habe er ihr nicht widerstehen können (pag. 81 Z. 154 f.).