10. Beurteilung durch die Kammer 10.1 Vorbemerkungen Beim Art. 187 Ziff. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0) handelt es sich um einen Sondertatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern, welcher die fahrlässige Tatbegehung bestraft. Die objektiven Tatbestandsmerkmale werden in Art. 187 Ziff. 1 StGB umschrieben. Dass die objektiven Tatbestandsmerkmale von Art. 187 Ziff. 1 StGB vorliegend erfüllt sind, ist unbestritten. Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass der subjektive Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB mangels Vorsatz nicht erfüllt ist.