8 Handlungen im klaren Einverständnis beider Parteien erfolgt seien und die Strafund Zivilklägerin eine sehr initiative Rolle gespielt habe. Ferner sei es bei Berührungen und Küssen geblieben, was dazu führe, dass der Sorgfaltsmassstab nicht zu hoch angesetzt werden dürfe. Die seitens der Rechtsprechung als Grund für einen strengeren Sorgfaltsmassstab gezogene Grenze von mehr als 10 Jahren Altersunterschied sei vorliegend nur knapp überschritten worden.