Zurück im Zimmer küssten sich der Berufungsführer und die Straf- und Zivilklägerin auf dem Bett in Anwesenheit der Kollegen der Straf- und Zivilklägerin. Als Letztere schlafen gehen wollten, blieb die Straf- und Zivilklägerin freiwillig beim Berufungsführer im Zimmer, wo es zu gegenseitigen sexuellen Handlungen zwischen dem Berufungsführer und der Straf- und Zivilklägerin kam.