2. Das Urteil des Gerichtspräsidenten des Regionalgerichts Oberland vom 22. Dezember 2014 wird vollumfänglich bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten der Berufungsinstanz werden A.________ auferlegt. 4. C.________ wird eine Parteientschädigung für die Verteidigungskosten der Berufungsinstanz zu Lasten von A.________ zugesprochen.»