6. Es sei A.________ eine vollumfängliche Entschädigung für die Kosten der Verteidigung vor beiden Instanzen in der Höhe der eingereichten Kostennoten zu entrichten. 7. Das DNA-Profil sowie sämtliche erkennungsdienstlichen Unterlagen über A.________ seien nach Rechtskraft des Urteils zu vernichten.» 3.2 Straf- und Zivilklägerin Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete namens der Straf- und Zivilklägerin in der Stellungnahme vom 23.6.2015 folgende Anträge (pag. 535): «Das Obergericht des Kantons Bern wird gebeten folgendes Urteil zu sprechen: 1. Die Berufung von A.________ wird abgewiesen.