3. A.________ sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht zu verurteilen zu einer Busse von Fr. 200.--, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen im Falle schuldhafter Nichtbezahlung. 4. Die Zivilklage sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kostenfolge. 5. Die Verfahrenskosten vor beiden Instanzen seien vollumfänglich, eventualiter unter Ausscheidung eines geringfügigen Betrages für den Schuldspruch wegen Übertretung des Gesetzes über das kantonale Strafrecht, dem Kanton Bern aufzuerlegen.