1.2 A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht, begangen am 27. Januar 2013 in Saanen durch Abgabe von Vodka- Mischgetränk an Personen unter 18 Jahren. 2. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern, angeblich begangen am 27. Januar 2013 in Saanen, in seinem Hotelzimmer im Hotel E.________, zum Nachteil der C.________.