4 «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 22. Dezember 2014 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der sexuellen Handlung mit Kindern, angeblich mehrfach begangen am 27. Januar 2013 zum Nachteil der C.________, im Barbereich sowie im Treppenhaus des Hotels E.________, unter Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung;