Mit Verfügung vom 3.8.2015 wurde eine Kopie der Replik der Straf- und Zivilklägerin zugestellt mit der Möglichkeit zur Duplik (pag. 567 f.). Die Duplik erfolgte am 26.8.2015 (pag. 570 ff.). Eine Kopie davon wurde dem Berufungsführer mit Verfügung vom 28.8.2015 zur Kenntnisnahme zugestellt (pag. 579 f.). 3. Anträge der Parteien 3.1 Berufungsführer Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete namens des Berufungsführers in der Berufungsbegründung vom 22.5.2015 folgende Anträge (pag. 519 f.):