Die Berufungsbegründung erfolgte am 22.5.2015 (pag. 517 ff). Ein Doppel der Begründung wurde der Straf- und Zivilklägerin mit Verfügung vom 26.5.2015 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugestellt (pag. 531 f.). Die Stellungnahme der Straf- und Zivilklägerin erfolgte am 23.6.2015 (pag. 534 ff.). Ein Doppel der Stellungnahme wurde mit Verfügung vom 24.6.2015 dem Berufungsführer zugestellt unter Einräumung der Möglichkeit zur Replik (pag. 550 f.). Die Replik erfolgte am 10.7.2015 (pag. 555 ff.). Mit Verfügung vom 3.8.2015 wurde eine Kopie der Replik der Straf- und Zivilklägerin zugestellt mit der Möglichkeit zur Duplik (pag.