Mit seinem Anwalt habe er immer die Papiersachen besprochen. Es könne sein, dass er mit ihm auch das Thema eines Arbeitsversuchs besprochen habe (pag. 328 Z. 17 ff.). Er sagte, er habe niemals gelogen und habe auch nie einen Grund gehabt zu lügen (pag. 329 Z. 13 ff.). Zum Einreichen des Berichts von Dr. D.________ anlässlich des Verlaufsgesprächs vom 30. Mai 2011 gab er offen an, er wisse nicht, ob er diesen ohne den zweiten Teil des Gesprächs noch vorgelegt oder eingereicht hätte. Vielleicht hätte er dies nicht gemacht, weil er nicht gewusst habe, wohin er ihn schicken müsste (pag. 331 Z. 2 ff.).