Anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Dezember 2014 machte der Beschuldigte insgesamt glaubhafte und nachvollziehbare Aussagen (vgl. pag. 320 ff.). Er sagte bereits zu Beginn der Einvernahme, dass die Beschwerden und Probleme immer noch da seien, aber im Laufe der Zeit sei es immer besser geworden (pag. 320 Z. 25 ff.). Zur Sache machte der Beschuldigte mehrheitlich zurückhaltende Aussagen, was aufgrund der bereits einige Jahre zurückliegenden Ereignissen nicht erstaunlich ist. Er sagte, er wisse nicht, ob er der IV einmal mitgeteilt habe, dass er sich nach dem Aufenthalt in der Klinik E.________ besser fühlte. Mit seinem Anwalt habe er immer die Papiersachen besprochen.