Zur Arbeitsfähigkeit folgerte er, aus Sicht nach der heutigen psychiatrischen Untersuchung bestehe kein Grund, an der vollen Arbeitsfähigkeit zu zweifeln (pag. 138). Hervorzuheben ist sodann folgender Satz: Eine Aggravation allerdings kann ich nicht erkennen, auch nicht eine übertriebene Darstellung der Schmerzproblematik.