Zutreffend ist ausserdem, dass er, wie bereits mehrfach erwähnt, der Strafklägerin bereits im Dezember 2010 angekündigt hatte, er wolle einen Arbeitsversuch machen. Ob der Beschuldigte verpflichtet gewesen wäre, seine Tätigkeit auf der Baustelle seines Freundes/Verwandten der Strafklägerin zu melden, stellt eine Rechtsfrage dar, die später zu behandeln ist. 10.5 RAD Bericht von Dr. med. G.________ vom 15. Juli 2011 Am 30. Juni 2011 untersuchte Dr. med. G.________ vom RAD den Beschuldigten psychiatrisch. Anlässlich dieser Untersuchung gab der Beschuldigte an, dass er gern wieder als Maschinenführer arbeiten möchte.