Es wurden ihm nicht präzise Vorhalte gemacht und konkrete Fragen in Bezug auf die Überwachung gestellt, so dass der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt hätte, einzelne Beobachtungen aus seiner Sicht zu erklären. Mangels gegenteiliger Belege ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte für seine Tätigkeit auf der Baustelle nicht bezahlt wurde und er diese als blosse Hilfsbereitschaft und Beschäftigung erachtete, die ihm psychisch gut tat. Jedenfalls ist für die Kammer nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte mit seinen Aussagen im