Es spricht zwar nicht für den Beschuldigten, dass er «Biberist» und seine Tätigkeit auf der Baustelle nicht von sich aus sofort erwähnte. Die Ausführungen, die er in der Folge machte, sind aber durchaus glaubhaft und stimmen mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der BvO überein. Aus dem Gesprächsprotokoll ist nicht erkennbar, dass dem Beschuldigten die anlässlich der BvO erstellten Überwachungsvideos gezeigt worden wären. Es wurden ihm nicht präzise Vorhalte gemacht und konkrete Fragen in Bezug auf die Überwachung gestellt, so dass der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt hätte, einzelne Beobachtungen aus seiner Sicht zu erklären.