eine gewisse Zeit bis es sich wieder gelöst habe. Teilweise, wenn es ihm schlecht gehe, bleibe er zu Hause. Wenn es ihm gut gehe, dann gehe er schon hinaus. Er gehe dann mit seiner Frau laufen oder unternehme etwas mit der Familie, das heisse, er gehe mit seiner Frau einkaufen. Er gab auch an, Auto zu fahren, wobei meist nicht weit. Die Frage, ob er einer Erwerbstätigkeit oder erwerbsähnlichen Tätigkeit nachgehe, beantwortete der Beschuldigte mit nein (pag. 128). Insgesamt hat der Beschuldigte anlässlich des ersten Teils dieses Verlaufsgespräch seine gesundheitlichen Fortschritte zwar zurückhaltend beschrieben, aber keineswegs verschwiegen.